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Die IHK und der versaute Urlaub.

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Die Prüfung wurde bei uns in Augsburg 30 Minuten nachdem sie geschrieben wurde komplett zurück gezogen. Angeblich soll diese Lösung schon seit Tagen im Internet zu finden sein. Trotzdem wurde die Prüfung aber nicht VORHER zurück gezogen, sondern erst NACHDEM alle Prüflinge sich viereinhalb Stunden damit abgequält haben. Hervorragende Leistung IHK!!! Das Problem an der Sache ist, dass ich mir extra für DIESE Prüfung eineinhalb Wochen Urlaub zur Vorbereitung genommen habe. Weiterhin habe ich KW22 und KW23 Urlaub genommen, in der irrigen Annahme ich wäre dann mit den Prüfungen fertig (ich wollte da umziehen. Möbelwagen bereits gebucht, Helfer haben sich auch Urlaub genommen, usw…) Meine Frage nun: wer zahlt mir den ganzen umsonst genommenen Urlaub an der Nordsee? Oder ist das nun einfach nur der glorreiche Höhepunkt in der von Anfang an andauernden Pannenserie der IHK bei den Informatikerprüfungen? Der Rückzug dieser Prüfung ist sicherlich einzig und allein das Verschulden der IHK, bzw. deren Erfüllungsgehilfen. Ein angebliches Leck muss sicherlich innerhalb der IHK oder den angeschlossenen Institutionen, wie Druckerei, Prüfer, etc.. zu suchen sein. Es kann nicht den Prüflingen zum Nachteil gereichen, wenn die IHK ihre Prüfung, oder die angeschlossenen Prüfer, Drucker, usw. nicht unter Kontrolle hat. Dass die Prüfung im Internet veröffentlicht wurde kann man eben nur mit Schlamperei begründen. Rechtlich würde sich wohl der Begriff “GROB FAHRLÄSSIG” zuordnen lassen. Sei es nun bei der IHK direkt, oder eben deren Erfüllungsgehilfen. Es bleibt GROB FAHRLÄSSIG. Und ich betone nochmals: Diese Fahrlässigkeit fand auf Seiten der IHK statt. Ohne zentrale Prüfung wäre es auch kein problem. Auch der Umstand daß sich Lehrpläne nicht mit zentraler prüfung decken wäre damit erledigt. Aber: naja… Ist der IHK schon einmal in den Sinn gekommen, wie viele Prüflinge in diesem Zeitraum ihren Urlaub gelegt haben? Was macht die IHK, wenn dieser Prüfling nun für 2.000,00 oder 3.000,00 DM einen Flug gebucht hat OHNE Reiserücktrittsversicherung. Zahlt das auch die IHK? Oder wenn er heute für vier Wochen in Urlaub geht. Was dann?

Written by admin

December 13th, 2010 at 9:01 am

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